Erster Beschluss und Erster Bericht (2016)
Am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission ihren Ersten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Ersten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Gemäß der Empfehlung der Mindestlohnkommission sowie dem Beschluss der Mindestlohnanpassungsverordnung durch die Bundesregierung am 26. Oktober 2016 gilt ab 1. Januar 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.
Neben dem Anpassungsbeschluss und Bericht hat die Mindestlohnkommission nachfolgend auch die Stellungnahmen aus der im Frühjahr 2016 durchgeführten schriftlichen Anhörung veröffentlicht.
Erster Beschluss vom 28.06.2016
Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 Mindestlohngesetz
Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz
Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung
Ergänzungsband zum Ersten Bericht der Mindestlohnkommission