Die Studie befasste sich mit den kausalen Effekten des gesetzlichen Mindestlohns auf individuelle Beschäftigungsbewegungen sowie inner- und zwischenbetriebliche Lohnstrukturen für den Zeitraum bis zum Jahr 2020. Dazu wurde auf Basis der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit ein verbundener Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Datensatz erstellt. Die Fragestellung, welchen Effekt der gesetzliche Mindestlohn in der Phase der Corona-Pandemie auf Freisetzungen und inner- sowie zwischenbetriebliche Mobilitätsprozesse von Beschäftigten hatte, war ebenfalls Bestandteil der Studie. Sämtliche Analysen wurden nach Formen der abhängigen Beschäftigung, nach sozio-demografischen Charakteristika der Arbeitskräfte, nach betrieblichen Charakteristika sowie Regionen differenziert.