Die Expertise diente der Herausarbeitung der zentralen theoretischen Annahmen neoklassisch geprägter Theorieansätze und der daraus resultierenden möglichen Folgen eines Mindestlohns auf die Gesamtwirtschaft. Dabei ging es sowohl um kurzfristige Effekte, wie z. B. Konjunkturimpulse, als auch um mittel- bis langfristige Effekte, wie etwa Wachstumseffekte. Die Expertise umfasste auch eine quantitative Abschätzung möglicher makroökonomischer Folgen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland.