Mindestlohn Kommission

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barriere-Freiheit ist:
Alle Menschen sollen diese Internet-Seite benutzen können.
Es darf keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel:
Blinde Menschen können eine Internet-Seite nicht sehen.
Wenn die Internet-Seite barriere-frei ist,
können sie sich die Internet-Seiten vorlesen lassen.

Das ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit
von der Internet-Seite www.mindestlohn-kommission.de.

Barriere-Freiheit von dieser Internetseite

Die Internet-Seite ist barriere-frei.
Alle Menschen sollen sie benutzen können.
Das steht so im Gesetz.
Wir halten uns an das Gesetz.
Wir arbeiten im Moment an dieser Internet-Seite.
Und machen sie barriere-frei.

Eine Firma überprüft das.
Die Firma heißt Materna Information & Communications SE.
Sie hat zuletzt im September 2020 geprüft.

Diese Internet-Seite ist fast barriere-frei.
Manche Sachen sind noch nicht barriere-frei.

Nicht barriere-freie Sachen

Diese Sachen sind noch nicht ganz barriere-frei: 

  • Blinde Menschen können Bilder nicht sehen.
    Deshalb sollen Bilder einen Text haben.
    Nicht alle Bilder haben einen Text.
  • Wir müssen einige Formulare besser machen.
    Sie müssen auch für blinde Menschen lesbar sein.
  • Es gibt einen Unterschied zwischen hellen Farben und dunklen Farben.
    Den Unterschied nennt man Kontrast.
    Wir müssen den Kontrast manchmal noch besser machen.
  • Manchmal gibt es zusätzliche Informationen in einem Fenster.
    Wenn der Maus-Zeiger über einen Begriff fährt.
    Die Fenster gehen nicht zu.
  • Man kann diese Internet-Seite nicht immer gut bedienen.
  • Blinde Menschen brauchen ein besonderes Programm.
    Das liest ihnen diese Internet-Seite vor.
    Man nennt das Programm Screen-Reader.
    Man kann noch nicht alles von dieser Internet-Seite
    mit einem Screen-Reader lesen.
  • Sie können Texte von dieser Internet-Seite herunter laden.
    Nicht alle Texte sind barriere-frei.

Deshalb ist diese Internet-Seite noch nicht ganz barriere-frei

Wir arbeiten noch an dieser Internet-Seite.
Und wollen sie besser machen.
Es gibt ganz viele Sache auf dieser Internet-Seite.
Deshalb sind noch nicht alle Sachen barriere-frei.

Wir geben uns aber große Mühe.

Wir haben diese Erklärung am 15. September 2020 gemacht.

Feedback und Kontakt

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Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
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Telefon: 02 31 90 71 20 71
Telefax: 02 31 90 71 20 70
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de

Hier bekommen Sie Hilfe bei Streit

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Und sind mit der Antwort nicht zufrieden.
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Dann können Sie an die Schlichtungs-Stelle schreiben.
Oder anrufen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft.
Damit der Streit aufhört.
Und alle zufrieden sein können.

Das kostet kein Geld.
Sie brauchen auch keinen Anwalt.

Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internet-Seite
von der Schlichtungs-Stelle.
Das ist die Internet-Adresse:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

So können Sie die Schlichtung-Stelle erreichen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 28 05
Telefax: 030 18 527 29 01
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de